Mit dem Wechsel zu Thale|Klimagas leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Reduzierung des weltweiten CO2-Ausstoßes. Jede Kilowattstunde klimaneutrales Erdgas, die Sie von uns beziehen, ist auch eine Investition in den Bau von neuen, klimaschonenden Energieanlagen. Der TÜV NORD CERT hat alle Prozesse zur Bereitstellung des CO2-neutralen Erdgases streng geprüft und für Thale|Klimagas ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt. Mit Thale|Klimagas werden ausschließlich Projekte unterstützt, die entweder dem Gold-Standard entsprechen oder dem Voluntary Carbon Standard (VCS). Beide garantieren, dass nur Projekte mit tatsächlich positiven Umweltauswirkungen durchgeführt werden und darüber hinaus dazu beitragen, eine nachhaltige Entwicklung in den jeweiligen Ländern zu fördern.
Stand: März 2024
Gültig ab 01. März 2024
Arbeitspreis/kWh (brutto) |
Grundpreis/Monat (brutto) | |
---|---|---|
Thale|Klimagas |
15,80 Cent/kWh |
13,25 EUR pro Monat |
Die Preise enthalten die gültigen Netzentgelte, Umlagen, Steuern, Abgaben, Vertriebskosten und sind Bruttopreise inklusive der Umsatzsteuer von derzeit 19 % (vgl. AGB Ziff. 5.1).
Mindestvertragslaufzeit |
12 Monate |
Preisgarantie* |
12 Monate |
Kündigungsfrist |
1 Monat |
Automatische Verlängerung nach der Mindestvertragslaufzeit |
Verlängerung auf unbestimmte Zeit. Kündigung jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat möglich. |
* Wir gewähren Ihnen innerhalb der Mindestvertragslaufzeit eine eingeschränkte Preisgarantie von 12 Monaten ab dem tatsächlichen Lieferbeginn bzw. bei Tarifwechsel ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit des neuen Tarifes. Die eingeschränkte Preisgarantie umfasst die Beschaffungs-, Vertriebs- und Abrechnungskosten sowie die Netznutzung. Von der Preisgarantie ausgenommen sind Umsatzsteuer, Energiesteuer oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung oder den Verbrauch von Gas betreffende Belastungen oder Entlastungen (vgl. AGB Ziff. 5.1).
"Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."