Zu Hause ist es am schönsten, besonders mit einem behaglichen Klima. Kochen und heizen Sie mit Erdgas der Stadtwerke Thale. Dadurch gewinnen Sie Ihre Wärme nicht nur aus umweltfreundlichen Energieträgern, sondern sparen auch noch bares Geld. Erdgas benötigt im Gegensatz zu Heizöl keinen Lagerplatz, ist geruchsneutral beim Verbrennen und sparsam im Verbrauch.
Wir sorgen mit unserer Erfahrung in Sachen Gas für hohe Sicherheit. Gern beraten wir Sie in unserem Kundenbüro direkt vor Ort.
Stand: 12. Dezember 2022
Gültig bis 31. Dezember 2022
Jahresabnahme |
Grundpreise/Monat (brutto) |
Arbeitspreise/kWh (brutto) |
---|---|---|
0 - 11.999 kWh |
13,25 EUR |
22,95 Cent |
12.000 - 100.000 kWh |
13,25 EUR |
22,55 Cent |
über 100.000 kWh |
- |
22,67 Cent |
Gültig ab 1. Januar 2023*
Jahresabnahme |
Grundpreise/Monat (brutto) |
Arbeitspreise/kWh (brutto) |
---|---|---|
0 - 11.999 kWh |
11,91 EUR |
20,63 Cent |
12.000 - 100.000 kWh |
11,91 EUR |
20,27 Cent |
über 100.000 kWh |
- |
20,38 Cent |
*für Neukunden gelten ab sofort die neuen Preise.
Information zu neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung als Ihr Erdgaslieferant möchten wir Sie über eine gesetzliche Änderung informieren.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass in Deutschland ab dem 01.01.2021 der Verbrauch von Erdgas mit zusätzlichen Kosten für CO2-Emissionen belegt wird. Die Details dazu entnehmen Sie bitte dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sowie den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsverordnungen. Wir werden Ihnen die durch diese gesetzgeberischen Maßnahmen verpflichtend eingeführten CO2-Kosten entsprechend der an Sie gelieferten Gasmengen in unserer Abrechnung transparent darstellen und weiterbelasten.
Die Preise enthalten die Preisbestandteile gemäß Ziff. 5.1 der AGB und sind Bruttopreise inklusive der Umsatzsteuer von derzeit 7 %. Die angegebenen Arbeitspreise enthalten außerdem die Energiesteuer gemäß Ziff. 5.3 der AGB von derzeit netto 0,550 Cent/kWh (brutto 0,65 Cent/kWh).
"Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."